Infos zur Ausbildung

Sportlerin bei der SportausbildungHier findest du alle Infos zu deiner Sportausbildung!

Auf dieser Seite haben wir für dich das Wichtigste zum Thema Ausbildung in komprimierter Form zusammengestellt.

Themen dieser Seite im Überblick:
1. Arten der Ausbildung
2. Finanzierung
3. Ausbildungsvertrag
4. Probezeit in der Ausbildung
5. Urlaub in der Ausbildung
6. Versicherungen in der Ausbildung

1. Arten der Ausbildung

In Deutschland gibt es verschiedene Wege, eine Berufsausbildung zu absolvieren. Hierbei wird vor allem zwischen schulischer und betrieblicher Ausbildung unterschieden.

Betriebliche Ausbildung

Die betriebliche Ausbildung wird auch als duales System bezeichnet. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass der praktische Teil der Ausbildung in einem Betrieb stattfindet, der theoretische Teil der Ausbildung hingegen in der Berufsschule vermittelt wird. Eine betriebliche Berufsausbildung kann von jedem, der möchte, absolviert werden. Unter 18-Jährige dürfen jedoch nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Voraussetzung für eine betriebliche Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.

Die Ausbildungsdauer in den anerkannten Ausbildungsberufen dauert in der Regel drei Jahre und wird in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung, zum Beispiel bei bestimmten Schulabschlüssen (Abitur) oder entsprechenden Noten während der Ausbildung, um ein halbes Jahr verkürzt werden. Ein großer Vorteil der betrieblichen Ausbildung ist, dass der Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung zahlt.

Schulische Ausbildung

Eine schulische Ausbildung ist eine Alternative zur betrieblichen Ausbildung und dauert in der Regel zwischen einem Jahr und drei Jahren. Im Unterricht an der Schule lernt man das theoretische und praktische Rüstzeug für den Beruf, in den unterschiedlich langen Praktikumsphasen wendet man das Gelernte an und bekommt den Praxisbezug. Üblicherweise wird für die schulische Berufsausbildung ein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt, oftmals gibt es auch ein Mindestalter, das man erfüllen oder Praktikumszeiten, die man nachweisen muss. Im Gegensatz zur betrieblichen Ausbildung wird normalerweise keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

2. Finanzierung

  • Ausbildungsvergütung: Jeder Auszubildene erhält von seinem Betrieb eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Vergütung variiert je nach Branche und Bundesland.
  • Kindergeld: Kindergeldanspruch hat jeder, der sich in einer Ausbildung befindet und noch nicht 25 Jahre alt ist.
  • Berufsausbildungsbeihilfe: Diese Beihilfe ermöglicht es jedem, eine Ausbildung – auch trotz finanzieller Schwierigkeiten – zu absolvieren. Außerdem soll dadurch die berufliche Beweglichkeit gesichert und verbessert werden (Wohnen außerhalb des Elternhauses).
  • Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB): Von Arbeitslosigkeit bedrohte Ausbildungssuchende können eine Förderung aus diesem Budget erhalten, wenn dies zur Anbahnung oder Aufnahme einer Ausbildung notwendig ist.

3. Ausbildungsvertrag

Glückwunsch, du hast eine Ausbildungsstelle im Sportbereich gefunden. Was ist der nächste Step und was solltest du beachten? Als nächstes muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden, damit die Rechte und Pflichten der Vertragspartner klar definiert sind.

Wer sind die Vertragspartner, die den Ausbildungsvertrag unterschreiben müssen?

  • Der Ausbildungsvertrag muss von deinem zukünftigen Arbeitgeber als Ausbilder und von dir als Auszubildener vor Beginn der Ausbildung unterschrieben werden.
  • Bei minderjährigen Auszubildenen müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
  • Gemäß § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss der Ausbildungsvertrag schriftlich geschlossen werden, wobei die elektonische Form ausgeschlossen ist.

 

Welche Vereinbarungen dürfen laut § 12 BBiG nicht im Ausbildungsvertrag stehen?

  • Vereinbarungen, die besagen,
    • dass du nach deiner Ausbildung in deinem Ausbildungsunternehmen weiterarbeiten musst,
    • dass du eine Entschädigung für deine Ausbildung bezahlen musst,
    • dass du eine Vertragsstrafe zahlen musst, z. B. bei Nichtantreten oder Kündigung der Ausbildung,
    • dass du deinen erlernten Ausbildungsberuf nicht ausüben darfst (z. B. bei Konkurrenzunternehmen),
    • dass Schadenersatzansprüche beschränkt oder ausgeschlossen werden.

     

Wird der Ausbildungsvertrag noch von staatlicher Seite geprüft?

Ja, der unterschrieben Vertrag wird an die zuständige staatliche Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) geschickt und dort wird geprüft, ob er den gesetzlichen Regelungen und Anforderungen entspricht. Trifft dies zu, dann wird er in einem Verzeichnis eingetragen und abgestempelt an dein Ausbildungsunternehmen geschickt. Damit hast du die Gewissheit, dass dein Ausbildungsunternehmen geeignet ist und deine Ausbildung von der zuständigen Stelle kontrolliert wird.

4. Probezeit in der Ausbildung

Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben und von der zuständigen Stelle genehmigt worden. Dann kann die Ausbildung beginnen. Zunächst gibt es die gesetzliche Probezeit um festzustellen, ob sich der Auszubildene den richtigen Beruf und das passende Unternehmen ausgesucht hat. Laut § 20 BBiG muss diese Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

Während der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass sowohl der Auszubildene als auch das Ausbildungsunternehmen von heute auf morgen ohne Kündigungsfrist kündigen können. Eine Ausnahme gibt es aber auch hier. Für Schwangere, Schwerbehinderte oder Mitglieder der Jugendvertretung gilt auch in der Probezeit der Kündigungsschutz.

5. Urlaub in der Ausbildung

Du hast die Probezeit, während der du in der Regel keinen Urlaub nehmen kannst, hinter dich gebracht. Ab sofort hast du Anspruch auf den in deinem Ausbildungsvertrag festgelegten Urlaub. Als volljähriger Auszubildener stehen dir gemäß § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) mindestens 24 Werktage zu. Wenn du minderjährig bist, dann hast du nach § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) je nach Alter einen Mindesturlaubsanspruch von 25-30 Werktagen.

6. Versicherungen in der Ausbildung

Bisher warst du über deine Eltern mitversichert. Mit Start deiner Ausbildung fällt dieser Versicherungsschutz. Es stellt sich nun die Frage, welche Versicherungen du haben musst und welche du zusätzlich haben kannst. Versicherungen kosten Geld und daher solltest du dich genau informieren, bevor du eine abschließt.

  • Must-have-Versicherungen:
    • Als Auszubildener bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
    • Solltest du dir ein Auto kaufen, dann musst du eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Dagegen ist die Teil- und Vollkaskoversicherung freiwillig. Wenn du Fahranfänger bist, musst du oft sehr hohe Beiträge für deine Kfz-Versicherung zahlen. Deshalb unser Tipp: Versuche erst einmal, dein Auto über deine Eltern zu versichern.
  • Weitere Versicherungen:
    • Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt dich bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du in deiner Freizeit verursacht hast. Während deiner ersten Ausbildung bist du als Unverheirateter bei deinen Eltern mitversichert, wenn sie haftpflichtversichert sind.
    • Wenn du als Auszubildener berufsunfähig wirst, bekommst du von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Vom Staat erhältst du in diesem Fall nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die aber im Invaliditätsfall nicht ausreichen wird.
    • Die Hausratversicherung bietet für das Inventar deiner Wohnung und deines Kellers Versicherungsschutz gegen Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Diebstahl, Raub und Vandalismus. Wenn du während deiner Ausbildung nicht mehr zu Hause wohnst und nicht mehr deinen Erstwohnsitz bei deinen Eltern hast, dann bist du auch nicht mehr über sie mitversichert.
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