Fördermöglichkeiten

Sportmanager bei der SportweiterbildungFördermöglichkeiten für deine Sportweiterbildung auf einen Blick!

Der Staat bietet eine Vielzahl von Förderungsmöglichkeiten für die berufliche (Sport-)Weiterbildung. Die wichtigsten haben wir nachfolgend für dich zusammengefasst.

Themen dieser Seite im Überblick:
1. Förderungen für Personen mit Berufsabschluss, die beruflich aufsteigen wollen
2. Förderungen für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
3. Förderungen für Personen mit geringem Einkommen
4. Beteiligung einiger Bundesländer an den Kosten für eine berufliche Weiterbildung
5. Steuern sparen durch eine berufliche Weiterbildung
6. Förderung durch Bildungsurlaub

1. Förderungen für Personen mit Berufsabschluss, die beruflich aufsteigen wollen

 Aufstiegsstipendium:

    • Förderberechtigte: Besonders begabte Berufstätige, die ihre Ausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung mit mindestens der Note 1,9 abgeschlossen haben.
    • Förderungsgegenstand: Ein erstes Vollzeit- oder berufsbegleitendes Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder einem anderen EU-Land bzw. der Schweiz.
    • Abwicklung: Zunächst muss sich an die zuständige Stelle (siehe Ansprechpartner) gewendet werden, die einem dann die erforderlichen Unterlagen zuschickt. Die ausgefüllten Unterlagen werden zurückgesendet und dann wird über den Antrag entschieden. Bei einer Zusage erhält der Förderberechtigte bei einem Vollzeitstudium monatlich 670 € zzgl. 80 € Büchergeld. Ein berufsbegleitendes Studium wird mit jährlich 2.000 € unterstützt.
    • Ansprechpartner: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Weitere Infos gibt es hier.

 Weiterbildungsstipendium:

    • Förderberechtigte: Personen unter 25 Jahren, die mit besonderen Leistung in der Ausbildung (mindestens 87 Punkte) oder im Beruf aufgefallen sind.
    • Förderungsgegenstand: Gefördert werden anspruchsvolle ( i. d. R. berufsbegleitende) Weiterbildungen.
    • Abwicklung: Zunächst muss sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer  gewendet werden, die einem dann die erforderlichen Unterlagen zuschickt. Die ausgefüllten Unterlagen werden zurückgesendet und dann wird über den Antrag entschieden. Bei einer Zusage erhält der Förderberechtigte Zuschüsse von bis zu 6.000 € für förderfähige Weiterbildungen. Jährlich sind das 2.000 € bei einem Eigenanteil von 10 % der Weiterbildungskosten.
    • Ansprechpartner: Weitere Infos gibt es hier.

2. Förderungen für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer

Bildungsgutschein:

    • Förderberechtigte: Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer (auslaufender Arbeitsvertrag, drohende Kündigung). Die Antragsteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
    • Förderungsgegenstand: Berufliche Weiterbildungen nach § 85 SGB III, durch die eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt wahrscheinlicher wird.
    • Abwicklung: Zunächst muss ein Termin mit der zuständigen Arbeitsagentur am Wohnort ausgemacht werden. Dort wird entschieden, ob Anspruch auf einen Bildungsgutschein besteht. Bei einer Zusage werden auf dem Gutschein das Ziel, die Gültigkeitsdauer und die Region des Kurses eingetragen. Der Förderberechtigte sucht sich anschließend selbst einen passenden Kurs aus und meldet sich an. Der Kursanbieter trägt dann seine Daten in den Gutschein ein, der vor Kursbeginn noch der Arbeitsagentur vorgelegt werden muss.
    • Ansprechpartner: Die zuständige Arbeitsagentur am Wohnort. Weitere Infos gibt es hier.

Aqua:

    • Förderberechtigte: Hochschulabsolventen, die Arbeitslosengeld 1 oder 2 beziehen.
    • Förderungsgegenstand: Mehr als 30 Qualifizierungen, die bundesweit mit Hochschulen und Bildungsträgern durchgeführt werden.
    • Abwicklung: Die arbeitslosen Hochschulabsolventen, die an einer Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen wollen, müssen ein maßnahmenbezogenes Auswahlverfahren (schriftliche Bewerbung und Auswahlseminar) absolvieren. Dazu müssen sich die Förderberechtigten an die Otte Benecke Stiftung e. V. wenden.
    • Ansprechpartner: Die Otto Benecke Stiftung e. V. Weitere Infos gibt es hier.

3. Förderungen für Personen mit geringem Einkommen

Prämiengutschein (Bildungsprämie):

    • Förderberechtigte: Arbeitnehmer und Selbständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 €. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 40.000 €.
    • Förderungsgegenstand: Eine Weiterbildung, die den Förderberechtigten beruflich voranbringen muss und keine innerbetriebliche Maßnahme ist. Alle zwei Jahre besteht Anspruch auf so eine Weiterbildung.
    • Abwicklung: Zunächst muss ein Termin mit einer ausgewiesenen Beratungsstelle vereinbart werden. Dort wird dann vom Berater ein Gutschein über die Hälfte der Weiterbildungskosten ausgestellt, maximal über 500 €. Der Rest muss vom Förderberechtigten übernommen werden. Auf dem Gutschein werden zudem das Ziel der Weiterbildung und geeignete Anbieter notiert, bei denen dann der Kurs gebucht werden kann.
    • Ansprechpartner: Adressen von Beratungsstellen und weitere Infos findest du hier oder unter der Hotline 0800-2623000.

Weiterbildungssparen (Bildungsprämie):

    • Förderberechtigte: Arbeitnehmer, die nach dem Vermögensbildungsgesetz Vermögenswirksame Leistungen ansparen, Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage (Alleinstehende: Einkommen bis 17.900 € bzw. 20.000 € / Ehepaare: Einkommen bis 35.800 € bzw. 40.000 €) haben und das Geld für eine Weiterbildung ausgeben wollen.
    • Förderungsgegenstand: Die gleichen Weiterbildungen wie beim Prämiengutschein.
    • Abwicklung: Zunächst muss ein Termin mit einer ausgewiesenen Beratungsstelle vereinbart werden. Dort wird dann vom Berater ein Spargutschein ausgestellt, den der Bildungsanbieter ausfüllen muss. Damit geht der Förderberechtigte zu seiner Bank und kann Geld aus seinem Sparvertrag entnommen werden.
    • Ansprechpartner: Adressen von Beratungsstellen und weitere Infos findest du unter hier oder unter der Hotline 0800-2623000.

4. Beteiligung einiger Bundesländer an den Kosten für eine berufliche Weiterbildung:

5. Steuern sparen durch eine berufliche Weiterbildung:

Arbeitnehmer können in ihrer Steuererklärung die Ausgaben für eine selbstgezahlte Weiterbildung als Werbungskosten abrechnen und sich so einenTeil der Kosten (Kursgebühr, Fahrtkosten und Unterkunft) wiederholen. Da das Finanzamt  jedoch 1.000 € pauschal als Werbungskosten anerkennt, lohnt sich die Einzelabrechnung erst, wenn jemand mehr Ausgaben hat.

6. Förderung durch Bildungsurlaub:

Sportweiterbildungen kosten nicht nur Geld sondern auch Zeit. Arbeitgeber fördern in zwölf Bundesländern das Engagement der Arbeitnehmer mit einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr (im Saarland drei Arbeitstage). Der Freistellungsanspruch besteht i. d. R. nur bei Themen der politischen oder beruflichen Bildung. Auf diesen Bildungsurlaub hat der Arbeitnehmer erst nach einer sechsmonatigen Beschäftigung Anspruch (in Rheinland-Pfalz nach zweijähriger Beschäftigung).

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