Finanzierung

Glückliche Studenten mit Dozent
Studieren ist nicht günstig. Es muss nicht nur der Lebensunterhalt finanziert werden, sondern auch die Studiengebühren und -unterlagen sowie die Fachliteratur.

Kosten eines Studiums

Es gibt verschiedene Studien, in denen die durchschnittlichen Kosten eines Studenten errechnet wurden. Exemplarisch nehmen wir das Ergebnis des Deutschen Studentenwerkes, das 16.000 Studenten in Deutschland befragt hat. Dabei wurde herausgefunden, dass der Durchschnittsstudent monatlich 757 € für sein Studium und seinen Lebensunterhalt ausgibt. Die größten Posten sind dabei Wohnen (281 €/Monat) und Essen (159 €/Monat).

Die Höhe der Wohnausgaben ist dabei sehr stark abhängig von der Wohnform und dem Wohnort. Am finanziell günstigsten ist es in einem Wohnheim (durchschnittlich 222 €) zu wohnen; am teuersten in der eigenen Wohnung  (durchschnittlich 341 €). In München zahlen Studenten mit 348 €/Monat am meisten und in Chemnitz mit 210 €/Monat am wenigsten. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld über den Mietzins in den favorisierten Studienorten zu informieren, um vernünftig kalkulieren zu können.

Die weiteren Kostenblöcke variieren sehr stark. Dennoch möchten wir euch einen Überblick über die Durchschnittswerte geben. Für Kleidung sind es 51 € monatlich, für Lernmittel 33 €, für Auto/ÖPNV 76 €, für Gesundheit 59 €, für Kommunikation 35 €, für Freizeit 63 €.

Somit habt ihr einen ersten Eindruck von den Kosten, die während des Studiums auf euch zukommen.

Studienfinanzierung

Das ist jedoch kein Grund, auf ein Studium zu verzichten. Denn es gibt zahlreiche Möglichkeiten ein Studium zu finanzieren, wie du hier sehen kannst:

  • BAföG
  • Nebenjobs
  • Bildungskredit
  • Studienkredit
  • Sportstipendium
  • Eltern
BAföG:

BAföG ist die Abkürzung für das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Umgangssprachlich wird aber vor allem die Ausbildungsförderung selbst als BAföG bezeichnet.

BAföG stellt die bekannteste Förderung dar: Eine staatliche Unterstützung, die zur einen Hälfte aus einem zinslosen Kredit besteht, der unter sehr günstigen Konditionen zurückgezahlt werden kann, und zur anderen Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss.

Diese Förderung soll jungen Menschen eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Ausbildung ermöglichen. Sie wird dann gewährt, wenn die eigenen finanziellen Möglichkeiten und die der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners hierzu nicht ausreichen und die Ausbildung förderungsfähig ist.

Die wichtigsten Informationen hat das Deutsche Studentenwerk in einem Flyer zusammengestellt.

Nebenjobs:

Nebenjobs gehören für zwei Drittel der Studenten zum Studentenleben wie Hochschulpartys und Klausuren.

Tipp: Ideal ist es, wenn der Nebenjob einen inhaltlichen Bezug zur Studienrichtung aufweist. So kannst du das benötigte Geld verdienen und gleichzeitig erste Berufserfahrung sowie Kontakte in der Sportbranche sammeln.

Damit du weißt, was du bei deinem Nebenjob beachten musst, haben wir für dich die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Es gibt zwei Arten von Minijobs (auch geringfügige Beschäftigungen genannt). Ein Job kann entweder aufgrund der geringen Höhe des Arbeitsentgelts oder aufgrund der kurzen Dauer ein Minijob sein. Dein großer Vorteil bei beiden Arten ist, dass du keine Steuern und Abgaben zahlen musst und somit auch keinen bürokratischen Aufwand, wie z. B. Abgabe einer Steuererklärung, hast.

  • 400 €-Minijob: Ein 400 €-Minijob liegt vor, wenn du regelmäßig nicht mehr als 400 € im Monat verdienst. Bei einem ganzjährigen Job sind dies maximal 4.800 € im Jahr. Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld müssen im Vorfeld berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber muss bei einem 400 €-Minijob Pauschalbeiträge in die Krankenversicherung (KV) und Rentenversicherung (RV) einzahlen.
  • Kurzfristiger Minijob: Ein kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn du höchstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres arbeitest. Handelt es sich bei der Tätigkeit jedoch um ein Dauerarbeitsverhältnis oder ist von vornherein geplant, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder erfolgen soll, dann ist es kein kurzfristiger Minijob mehr. Der Arbeitgeber muss bei einem kurzfristigen Minijob keine Pauschalbeiträge in die Krankenversicherung (KV) und Rentenversicherung (RV) einzahlen.

Wenn du mehrere kleine Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern (darunter fallen auch freiwillige Praktika, aber nicht kurzfristige Beschäftigungen und Pflichtpraktika) hast, dann ist jeder für sich genommen ein Minijob, sofern dein Verdienst aus allen Jobs zusammen unter 400 € liegt.
Liegt dein Verdienst bei mehreren Minijobs zusammen über 400 €, dann werden sie wie ein einziger Job behandelt und du bist nicht mehr geringfügig beschäftigt.

Ausnahme: Solltest du gelegentlich die 400 €-Grenze überschreiten, ist das unschädlich. Als gelegentlich wird ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres angesehen. Es muss sich hierbei aber um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln. Beispiel: Du musst spontan für einen Monat einen kranken Kollegen vertreten.

Wenn du vorhast, neben deinem einzigen 400 €-Job eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen, hat das keinen Einfluss auf deinen Minijob. Anders dagegen sieht das aus, wenn du neben deiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und deinem einzigen Minijob noch einen zweiten Minijob annehmen möchtest. Dann wird der Verdienst aus dem zweiten Minijob mit dem aus der sozialversicherungspflichtige Beschäftigung addiert, während der erste Minijob sozialversicherungsfrei bleibt.

Bildungskredit:

Mit dem Bildungskredit werden Studenten in fortgeschrittenen Studiumsphasen, unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern/Ehepartner, finanziell unterstützt.

Der Bildungskredit auf einen Blick:

  • Kreditvolumen von 1.000 bis 7.200 €
  • Wahlweise bis zu 24 Monatsraten
  • Monatliche Raten in Höhe von 100 €, 200 € oder 300 € (frei wählbar und nicht veränderbar)
  • Einmalige Abschlagszahlung in vollen Hunderterbeträgen bis zu 3.600 € (nur für ausbildungsbezogene Aufwendungen)

Ausführliche Informationen zum Bildungskredit erhältst du beim Bundesverwaltungsamt.

Studienkredit:

Für Studenten, die kein BAföG erhalten und für einen Nebenjob keine Zeit haben, können Studienkredite eine Alternative sein.

Der Studienkredit unterscheidet sich von einem regulären Kredit dadurch, dass der Student als Empfänger regelmäßige Zahlungen erhält. Beim regulären Kredit wird die Summe dagegen normalerweise in einem Betrag ausgezahlt.

Seit einigen Jahren steigt auch in Deutschland die Beliebtheit der Bildungsfonds. Dabei handelt es sich um einen Studienkredit bei dem der Staat für das Ausfallrisiko bürgt. Statt Zins und Tilgung wird beim Bildungsfonds oftmals ein prozentualer Anteil des monatlichen Bruttoeinkommens nach Studienabschluss und Berufsstart zurückgezahlt.

Weitere Infos zum Studienkredit findest du hier.

Sportstipendium:

Universität Mannheim:

  • Das Stipendium richtet sich an aktive Spitzensportlerinnen und Spitzensportler aller Sportarten. Als aktive Spitzensportler gelten im Zweifel alle Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung einem C-, B-, oder A-Kader einer deutschen Nationalmannschaft angehören.
  • Das Stipendium beinhaltet sowohl eine materielle (Befreiung von den Studiengebühren) als auch eine ideelle Förderung (Unterstützung durch Mentoren und studentische Tutoren).
  • Mehr Infos unter Mannheimer Sportstipendium

Deutsche Bank Sport-Stipendium:

SPONSORs Stipendium:

  • Das Fachmagazin SPONSORs vergibt einmal jährlich ein Vollstipendium für den MBA-Studiengang der Uni Jena in Höhe von 13.000 €.
  • Mehr Infos unter SPONSORs Stipendium

Exzellenzstipendium des VSD e. V.:

  • Der Verband für Sportökonomie und Sportmanagement in Deutschland e.V. (VSD) unterstützt ab sofort den Studiengang MBA Sportmanagement der Universität Bayreuth mit einem Exzellenzstipendium.
  • Der Umfang des VSD Exzellenzstipendiums umfasst den finanziellen Gegenwert des Weiterbildungsstudienganges für die Dauer der Regelstudienzeit (Vollzeit: 4 Semester) in der Höhe von 14.552 € (Stand Frühjahr 2011).
  • Mehr Infos unter hier

João Havelange Forschungsstipendium:

  • Dieses Forschungsstipendium, das von der CIES und FIFA zu Ehren des ehemaligen FIFA Präsidenten Dr. João Havelange vergeben wird, dient der Unterstützung von Forschern mit abgeschlossenem Universitätsstudium, Bakkalaureat, Staatsexamen, Doktorat oder äquivalentem Titel. Die Forschung sollte in einem akademischen Umfeld stattfinden.
  • Mehr Infos unter João Havelange Forschungsstipendium

Munich Business School: 

  • Durch das „Triple A”-Stipendienprogramm der Munich Business School erhalten zwei Master-Sportstudenten eine Reduktion der Studiengebühren von 20% für die ersten beiden Semester.
  • Voraussetzungen: Notendurchschnitt des vorangegangenen Hochschulstudiums von 1,6 oder besser / überdurchschnittliches fachliches Knowhow / gewinnende Persönlichkeit und starke Identifikation mit dem Programm.
  • Mehr Infos unter Munich Business School

DOSB-Wissenschaftspreis:

  • Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) verleiht den o. g. Preis alle 2 Jahre für eine herausragende sportwissenschaftliche Arbeit. Entscheidende Kriterien für die Beurteilung der eingereichten Arbeiten sind ihre wissenschaftliche Qualität, ihr innovativer Erkenntnisgewinn, ihre Originalität und Aktualität sowie ihre Bedeutung für die Sportentwicklung.
  • Mehr Infos unter DOSB-Wissenschaftspreis

Sport-Stipendien an US-Universitäten:

Zahlreiche Agenturen vermitteln Sport-Stipendien in Collegesportarten. Nachfolgend eine Auswahl an Agenturen.

Sportunabhängige Stipendien:

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von sportunabhängigen Stipendien. Die Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Stipendienlotse gibt diesbezüglich einen guten Überblick.

Mit Beginn des Sommersemesters 2011 ist das Deutschlandstipendium an deutschen Hochschulen gestartet.

Eltern:

In der Regel unterstützen die Eltern ihre Kinder gerne und freiwillig beim Studium. Sie sind dazu aber auch gesetzlich verpflichtet, solange die Kinder (auch volljährige) in der Ausbildung sind. Die Höhe des Unterhaltes hängt vom Einkommen der Eltern ab und ist in der so genannten Düsseldorfer Tabelle geregelt. Diese findet Anwendung bei Unterhaltsstreitigkeiten, die vor Gericht ausgefochten werden.

Wie viele Ausbildungen müssen Eltern ihren Kindern finanzieren?
Die Eltern müssen grundsätzlich nur eine Ausbildung finanzieren. Es gibt aber Ausnahmen, etwa dann wenn die zweite Ausbildung (Studium) auf der ersten (Berufsausbildung) aufbaut. Dabei muss ein enger und zeitlicher Zusammenhang zwischen den Ausbildungen bestehen.

Wie lange darf die Ausbildung dauern?
Bei einem Studium ist grundsätzlich die Regelstudienzeit maßgeblich. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Dabei wird immer im Einzelfall abzuwägen sein, welche Gründe es für die längere Studienzeit (z. B. Krankheiten) gibt und was den Eltern zuzumuten ist.

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