Wie funktioniert eine Studienplatzklage?

Sportstudenten-beim-Sportstudium-mit-SidebarDu möchtest deine Karriere im Sportmanagement starten, erhälst aber nur Absagen von den Hochschulen. Du könntest natürlich bis zum nächsten Semesteranfang warten oder die freie Zeit für ein Praktikum nutzen. Eine andere Alternative, die immer häufiger angewendet wird, ist die Studienplatzklage. Wir erklären dir auf dieser Seite alles Wissenswerte zu diesem Thema.

1. Rechtliche Grundlagen einer Studienplatzklage

Laut §12 des deutschen Grundgesetzes gibt es für jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf freie Wahl des Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzes. Eine Verknappung der Studienplätze mithilfe des Numerus Clausus durch die Hochschulen kollidiert mit diesem Grundrecht.

2. Ablauf einer Studienplatzklage

Der Ablauf einer Studienplatzklage nach Erhalt des Ablehnungsbescheids umfasst nachfolgende Schritte:

  • Zunächst stellst du einen formlosen Antrages zur Zulassung zum Studium außerhalb der angegebenen Kapazitäten bei der Hochschule.
  • Zeitgleich stellst du den Antrag auf eine einstweilige Verfügung am Verwaltungsgericht, in dem du erwähnt, dass du einen Antrag außerhalb der Kapazitäten gestellt hast und davon ausgehst, dass die Hochschule die Kapazitäten nicht ausgeschöpft hat.
  • Wird dem Antrag außerhalb der Kapazitäten von der Hochschule zugestimmt, dann ziehst du den Antrag zurück. Bei Ablehnung reichst du eine förmliche Klage am Verwaltungsgericht ein.
  • Sollte die Hochschule daraufhin keine außergerichtliche Einigung anbieten, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

 
Solltest du vor Gericht gewinnen, ist dein Studienplatz trotzdem nicht zu 100% sicher. Gibt es nämlich mehr Kläger als ermittelte freie Studienplätze, entscheidet das Losverfahren.

3. Kosten einer Studienplatzklage

Die Kosten einer Studienplatzklage variieren von Studiengang zu Studiengang. Am teuersten ist die Medizin-Studienplatzklage mit ca. 6.000 €. Bei einer Klage im Bereich der Sportstudiengänge musst du mit 1.000 € aufwärts rechnen.

Die Kosten unterteilen sich in:

  • Das Honorar für den eigenen Anwalt
  • Das Honorar für die Anwälte der Hochschule sowie
  • Die Gerichtskosten.

 
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